Motorrad

A | A2 | A1 | AM | MOFA

Welche Klasse suchst du?

Unser Motorradausbildungskonzept:

Ob Klein, ob Groß – wir haben die passende Maschine: Du musst Dich wohlfühlen!

Wir schulen ausschließlich Bike-To-Bike: So kannst Du von Anfang an perfekt von Deinem Fahrlehrer lernen.

Wir planen Deine Ausbildung vorab: Du hast Planungssicherheit und kennst vorab den genauen Ablauf.

Überlandfahrt in die Eifel: Du kannst danach Kurven fahren und spürst das „Biker-Feeling“

A

Eingeschlossene Klassen:

AM –  A1 – A2

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Besonderheiten

Umstieg von A2 auf A:

Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A2 sind Praxisstungen vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht.

Umstieg von A1 auf A:

Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Der Ablauf

Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

A2

Eingeschlossene Klassen:

AM –  A1 – A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/ kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Besonderheiten

Umstieg A1 auf A2

Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!

Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:

3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Der Ablauf

Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

A1

Eingeschlossene Klassen:

AM –  A1 – A2

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Besonderheiten
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Der Ablauf

Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt

AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse1 von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm3 oder einer anderen Antriebsform.

Besonderheiten
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Der Ablauf

Anmeldung
  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
Theorie
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
  • Grundausbildung

MOFA

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

      Der Ablauf

      Anmeldung
      • Passbild
      • Sehtest
      • Erste Hilfe Kurs
      Theorie
      • 6 Doppelstunden Grundstoff
      Praxis
      • Grundausbildung 90 min.

      B96

      Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

      B196

      Einfach seinen Führerschein upgraden, Du bist mindestens 25 Jahre alt, hast den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre, somit kannst Du mit einer zusätzlichen Schulung Krafträder der Klasse A1 / 125 ccm  im Inland fahren.

      WIR MACHEN UNABHÄNGIGKEIT – AUF BESTE ART UND WEISE!

      Fahrschul campus

      Adresse

      Marienstr. 4, 50189 Elsdorf

      Telefonnummer

      0152 54089628

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