Kein Problem

Fahrschulwechsel

Fahrschulwechsel leicht gemacht. Bei unserer Fahrschule bist Du richtig! Wir sind einfach erreichbar aus Bergheim und Bedburg. Verlieren keine Zeit mehr und melde Dich sofor bei uns an.

  • Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich. Egal, ob Du die Ausbildung noch nicht begonnen hast oder bereits in der Ausbildung bist. Es ist auch egal, ob Du Deine theoretische Prüfung bereits abgelegt hast oder nicht. Selbst nach einer nicht bestandenen Prüfung kann man noch wechseln.
  • Die Leistungen der bisherigen Fahrschule, wie beispielsweise Theoriestunden, Sonderfahrten etc. werden komplett übernommen und müssen bei uns nicht nochmals gemacht werden.
  • Bei Wohnsitzwechsel ist oft auch ein Wechsel der Fahrschule nötig. In solchen Fällen bitte die Übersendung Deiner Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes veranlassen.
  • Unserer Fahrschule musst Du den Namen der alten Fahrschule nennen, damit wir uns mit Deiner alten Fahrschule in Verbindung setzen und den Fahrschulwechsel bei der Prüfstelle (TÜV / Dekra etc.) melden können. Gerne übernehmen wir das für Dich.

    Rechtliche Grundlage

    Unzufriedenheit oder Wohnortswechsel?

    Sie müssen die Ausbildung nicht bei der Fahrschule fortsetzen, bei der Sie einen Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Auf der Rückseite Ihres Ausbildungsvertrages sollten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule“ ausgedruckt sein.

    Unter „Kündigung des Vertrages“ sind die Bedingungen für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ausgedruckt. Die Fahrschule kann nur dann den Vertrag kündigen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. Der Fahrschüler kann jederzeit ohne besondere Gründe den Ausbildungsvertrag kündigen und die Fahrschule wechseln. Wenn Sie umziehen und Ihren Wohnsitz wechseln, ist oft auch ein Wechsel der Fahrschule nötig. Ihr neuer Fahrlehrer kann in solchen Fällen die Übersendung Ihrer Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes veranlassen.

    B96

    Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

    B196

    Einfach seinen Führerschein upgraden, Du bist mindestens 25 Jahre alt, hast den Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre, somit kannst Du mit einer zusätzlichen Schulung Krafträder der Klasse A1 / 125 ccm  im Inland fahren.

    WIR MACHEN UNABHÄNGIGKEIT – AUF BESTE ART UND WEISE!

    Fahrschul campus

    Adresse

    Marienstr. 4, 50189 Elsdorf

    Telefonnummer

    0152 54089628

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